Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Ab dem 01.01.2020 werden Alters- und Ehejubiläen nicht mehr automatisch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Voraussetzungen
Sie möchten, dass ihr Alters- oder Ehejubiläum im Mitteilungsblatt der Stadt Kraichtal veröffentlicht wird.
Verfahrensablauf
Lassen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung spätestens 2 Wochen vor dem Jubiläum dem Bürgerbüro zukommen.
Unterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Zuständige Ansprechpartner
Just, Stefanie Melderegister, Personalausweise, Reisepass, Kinderreisepässe, Gewerbemeldungen, Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen und Vordrucken aller Art, Fundsachen, Bestätigungen, Führerscheine, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Landesfamilienpässe, Kinder- und Elterngeld, Rundfunkgebührenermäßigung, Fahrkartenverkauf
Rau, Petra Melderegister, Personalausweise, Reisepass, Kinderreisepässe, Gewerbemeldungen, Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen und Vordrucken aller Art, Fundsachen, Bestätigungen, Führerscheine, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Landesfamilienpässe, Kinder- und Elterngeld, Rundfunkgebührenermäßigung, Fahrkartenverkauf
Vollmer, Jennifer Melderegister, Personalausweise, Reisepass, Kinderreisepässe, Gewerbemeldungen, Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen und Vordrucken aller Art, Fundsachen, Bestätigungen, Führerscheine, Führungszeugnisse, Fischereischeine, Landesfamilienpässe, Kinder- und Elterngeld, Rundfunkgebührenermäßigung, Fahrkartenverkauf
Organisationseinheiten
Bürgerbüro Ort Rathausstraße 30 76703 Kraichtal