Antrag auf Nutzung von Niederschlagswasser
Nach § 5 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) ist grundsätzlich der gesamte Wasserbedarf aus dem städtischen Versorgungsnetz zu entnehmen. Auf Antrag kann die Stadt dem Wasserabnehmer die Möglichkeit einräumen den Bezug auf einen Teilbedarf zu beschränken (§ 5 Abs. 3 WVS). Dies kann beispielsweise die Nutzung von Niederschlagswasser im Haushalt sein.
Formulare
Voraussetzungen
Gemäß den Bestimmungen unserer Abwassersatzung muss bei einer Brauchwassernutzung für die Mengen, welche in die Kanalisation eingeleitet werden, eine Schmutzwassergebühr an die Stadt Kraichtal entrichtet werden. Um die tatsächliche Schmutzwassermenge, welche in die Kanalisation gelangt, messen zu können ist die Installation von zwei zusätzlichen geeichten Zählereinrichtungen, sogenannte „Zwischenzähler“, erforderlich.
Verfahrensablauf
Die zusätzlichen Zwischenzähler werden von den Mitarbeitern der Wasserversorgung angebracht. Es werden nur stadteigene Zählereinrichtungen anerkannt. Desweiteren muss die Installation für die Brauchwassernutzung vor Inbetriebnahme vom Wassermeister der Stadt Kraichtal abgenommen werden.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag mit Lageplan