Seite drucken
Bürgerserviceportal Kraichtal

Antrag auf Abwassergebührenerstattung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.

Voraussetzungen

Gemäß § 41 Abs. 5 Abwassersatzung ist dieser Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.

Verfahrensablauf

Reichen sie den ausgefüllten Antrag beim Amt für Vermögen ein.

Unterlagen

Ausgefüllter Antrag mit entsprechendem Nachweis.

Zuständige Ansprechpartner

Kretz, Iris Abfallberatung, Verbrauchsabrechnung, Grund- und Hundesteuerveranlagung
07250 775207250 7752

Organisationseinheiten

Finanzen Ort Rathausstraße 30 76703 Kraichtal
http://www.kraichtal-service.de//themen/dienstleistungen