Antrag auf Abwassergebührenerstattung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.
Formulare
Voraussetzungen
Gemäß § 41 Abs. 5 Abwassersatzung ist dieser Antrag bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
Verfahrensablauf
Reichen sie den ausgefüllten Antrag beim Amt für Vermögen ein.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag mit entsprechendem Nachweis.
Zuständige Ansprechpartner
Kretz, Iris Abfallberatung, Verbrauchsabrechnung, Grund- und Hundesteuerveranlagung
07250 775207250 7752
Organisationseinheiten
Finanzen Ort Rathausstraße 30 76703 Kraichtal