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Bürgerserviceportal Kraichtal

Naturbestattung beauftragen

Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.

Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen.

Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.

Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Die Grabpflege übernimmt üblicherweise das kommunale Friedhofsamt. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern nicht möglich.

Voraussetzungen

Die verstorbene Person wurde verbrannt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.

Fristen

Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung der verstorbenen Person.

Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde
  • Ärztliche Bescheinigung, dass bei der Untersuchung der verstorbenen Person keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt wurden (Zweite Leichenschau als Voraussetzung für die Einäscherung)

Kosten

Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte an.

Bezugsort

Bei kommunalen Friedhöfen geben Sie bitte Ihren Ort ein. Bei konfessionellen oder privaten Friedhöfen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Träger.

Zuständigkeit

der Friedhofsträger (Städte und Gemeinden)

Organisationseinheiten

Baurecht und Planung Ort Rathausstraße 30 76703 Kraichtal
http://www.kraichtal-service.de//themen/dienstleistungen