Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Lebenslagen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Eine häufige Form von Übergriffen ist die sexuelle Belästigung. Dabei reichen die Formen der Belästigung von anzüglichen Bemerkungen über Anstarren bis zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Gewalt.

Wichtig: Verschweigen oder verharmlosen Sie die Belästigungen nicht. Dies könnte sonst als Ermunterung verstanden werden, die Belästigungen fortzusetzen oder sogar noch zu verstärken.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei:

  • Notrufeinrichtungen, wie beispielsweise Frauennotruf unter der Rufnummer 08000 116 016
  • Frauenhäusern
  • Gleichstellungsbeauftragten bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
  • Opferhilfeorganisationen, wie zum Beispiel WEISSER RING e.V.
  • Opferschutzbeauftragten der Polizei
  • jeder Polizeidienststelle oder
  • online auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder Opfer sexueller Belästigungen. Besonders Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis fühlen sich oft verunsichert und haben Angst vor möglichen Folgen, wie beispielsweise dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Sie das Gefühl haben, von Kollegen oder Vorgesetzten belästigt zu werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Vertrauensperson wenden. Das können zum Beispiel sein:

  • eine Kollegin oder ein Kollege,
  • die Beauftragte oder der Beauftragte für Chancengleichheit,
  • der Betriebsrat oder
  • ein Gewerkschaftsmitglied.

Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen müssen Ihrer Beschwerde nachgehen. Wenn nötig, müssen sie Maßnahmen gegen weitere Belästigungen treffen. Gleichzeitig dürfen Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie sich gegen die Belästigungen wehren. Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Realität oft schwer einzuhalten. Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Person gibt, der Sie sich anvertrauen können, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an eine kommunale Einrichtung oder Frauenberatungsstelle zu wenden.

Verhalten bei Gewalt und sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit

  • Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vorneherein zu vermeiden.
  • Verlassen Sie die Situation so schnell es geht.
  • Machen Sie auf sich aufmerksam, beispielsweise durch lautstarke Hilfe-Rufe.
  • Siezen Sie die angreifende Person.
  • Wehren Sie sich, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Übergriff kommt.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg