Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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Funktionell

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Aufstellen von Verkehrsschildern

Eine Liste aller behördlich zugelassenen Schilder finden Sie zusammen mit einer kurzen Erläuterung in der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt:

  • Gefahrzeichen
  • Vorschriftzeichen
  • Richtzeichen

Darüber hinaus sind auch bestimmte Zusatzzeichen erlaubt.

Für die Beschilderung sind in erster Linie die Stadt- und Landkreise zuständig. Ihnen obliegt es, auf Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege die korrekten Verkehrszeichen anzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass Schilder nur für eine bestimmte Zeitspanne angebracht werden müssen, beispielsweise bei der Errichtung einer Baustelle.

Wenn Sie bemerken, dass ein Schild fehlt oder beschädigt wurde, sollten Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden.

Verkehrsschilder sind unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Verkehr. Doch was geschieht, wenn zu viele Schilder mehr verwirren als dass sie weiterhelfen?
Die Aktion "Abbau des Schilderwaldes" des Ministeriums für Verkehr zielt darauf ab, den Verkehr innerhalb von Städten und Gemeinden zu entlasten und Straßen übersichtlicher zu gestalten. Bei Vor-Ort-Terminen mit Vertretern von Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ein Bild von der Situation und ordnen gegebenenfalls den Abbau von Verkehrszeichen an. An dieser Aktion können Sie sich ebenfalls beteiligen, indem Sie der für Ihren Ort zuständigen Behörde Schilder melden, die Ihrer Ansicht nach überflüssig sind.

Vertiefende Informationen

Eine Übersicht über die Aufgaben des Straßenwesens bietet der Onlineauftritt des Ministeriums für Verkehr.

Rechtsgrundlage

Anlage 1-3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg