Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden

Jeder Hundehalter sollte mindestens das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung kennen.

Die Mindestanforderungen an die Haltung von Hunden sind in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt.
Zu den Anforderungen an die artgerechte Haltung gehören neben der bedürfnisgerechten Versorgung mit Futter und Wasser und einer ausreichenden Gesundheitsvorsorge vor allem ein regelmäßiger Auslauf und ausreichende Sozialkontakte, sowohl zu anderen Hunden als auch zu Menschen.

Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie Hundesteuer zahlen, die ihre Wohngemeinde erhebt. Die Hundesteuer ist je nach Gemeindesatzung unterschiedlich hoch.
Für bestimmte Hunderassen (zum Beispiel solche, die als Kampfhunde gelten) kann Ihre Wohnortgemeinde eine erhöhte Hundesteuer erheben.

Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Baden-Württemberg in der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde geregelt. Dort ist auch festgelegt, welche Hunde als gefährlich beziehungsweise als sogenannte "Kampfhunde" gelten.

Wenn Sie einen solchen Hund halten möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde eine Erlaubnis zur Haltung eines "Kampfhundes" beantragen. Dazu ist es notwendig, dass Sie nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern auch die erforderliche Sachkunde nachweisen können.
Bei Rassen, die laut Verordnung als Kampfhunde gelten, kann eine Verhaltensprüfung durchgeführt und die vermutete Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden.

Hinweis: Für Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft nicht widerlegt ist, besteht Leinen- und Maulkorbzwang. Darüber hinaus besteht für weitere Rassen ein Leinenzwang. Individuell gefährliche Hunde jeder Rasse sind so zu halten, dass von diesen keine Gefahren für Personen und andere Tiere ausgehen.

Vertiefende Informationen

  • Der Deutsche Tierschutzbund hat die Broschüre "Die Haltung von Hunden" herausgegeben.
    Darin werden die wichtigsten Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, aber auch weitere Gesichtspunkte (zum Beispiel Hundekauf) erklärt.
  • Tipps, Hinweise und Fragebögen zur Beurteilung von Beißvorfällen und zur Ermittlung der konkreten Umstände eines Vorfalls erhalten Sie auf den Seiten des Innenministeriums.

Freigabevermerk

28.06.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg