Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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Funktionell

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

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Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Dokumente und Visa

Reisen innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich der Inhaber Ihres Flugtickets sind.

In einigen EU-Staaten können Sie auch mit einem nicht mehr gültigen Reisepass einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, wie lange ein Reisepass in Ihrem Urlaubsland abgelaufen sein darf.

Achtung: Auch wenn ein Staat die Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass gestattet, kann Ihnen von Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist beziehungsweise informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Bestimmungen.

Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen Sie auch die Einreisebestimmungen Ihrer Transitländer beachten.

Reisen in Nicht-EU-Staaten

Welche Reisedokumente Sie bei Reisen in Nicht-EU-Staaten benötigen beziehungsweise welche Gültigkeitsdauer diese haben müssen, hängt von den Bestimmungen Ihres Reiselandes ab.

Für manche Länder benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger für die Einreise ein Visum. Beachten Sie, dass Sie in manchen Ländern auch nur für die Durchreise ein "Transitvisum" benötigen.

Manche Staaten können Ihnen die Einreise verweigern, wenn sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden. Zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise mit einem Einreisestempel aus Israel. Für solche Fälle können Sie sich einen Zweitpass ausstellen lassen.

Besondere Einreisebestimmungen gelten für die USA.

Von allen Reisedokumenten, Fahrzeugpapieren und Tickets, die Sie auf Ihrer Reise mitführen, sollten Sie Kopien anfertigen und diese getrennt vom Original aufbewahren. Im Fall von Verlust oder Diebstahl der Originale kommen Sie so schneller an Ersatzpapiere.

Sie können auch Kopien Ihrer Reisedokumente, Fahrzeugpapiere und Tickets im Dokumentensafe Ihres Servicekontos, für das Sie sich im Serviceportal registirert haben, elektronisch ablegen. So müssen Sie sich nur Ihre Zugangsdaten merken und haben im Bedarfsfall jederzeit von allen Orten aus über das Internet Zugriff auf Ihre Unterlagen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.01.2019 freigegeben.