Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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Funktionell

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Adresse ändern

In diesem Kapitel finden Sie Informationen darüber, welchen Behörden und Stellen Sie Ihre neue Adresse bekannt geben müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre neue Anschrift auch folgenden Behörden und Einrichtungen bekannt geben:

  • Arbeitgeber
    Sie müssen Ihrem Arbeitgeber eine Adressänderung möglichst umgehend bekannt geben. Erkundigen Sie sich, ob Ihnen für den Umzug Sonderurlaubstage zustehen.
  • Banken
    Sie müssen Ihre Bank über die Adressänderung in Kenntnis setzen.
    • Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, melden Sie sich bei Ihrer neuen Filiale an. Alles Weitere erledigt Ihre Bank für Sie.
    • Ziehen Sie in eine andere Gemeinde und bleiben bei Ihrer Bank, informieren Sie Ihre alte Filiale über den Wohnortwechsel. Die meisten Kreditinstitute bieten einen Kontoumzugsservice an.
    • Falls Sie Ihre Bank wechseln, kündigen Sie rechtzeitig Ihr Konto und Ihre Kreditkarte (unter anderem für den rechtzeitigen Erhalt Ihrer Schlussabrechnungen). Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle Stellen, von denen Sie Zahlungen erwarten, über die neue Bankverbindung und teilen Sie den Stellen, bei denen Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen haben, Ihre neue Bankverbindung mit.
  • Familienkasse
    Wenn Sie Kindergeld erhalten, müssen Sie die neue Adresse der Familienkasse mitteilen. Die Bundesagentur für Arbeit hat für diesen Fall im Internet das Formular "Veränderungsmitteilung" eingestellt. Sie können es elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Familienkasse senden.
  • Vereine
    Sind Sie Mitglied in Vereinen, vergessen Sie nicht, diesen Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, beachten Sie bestehende Kündigungsfristen.
  • Versicherungen
    Informieren Sie die Versicherungsinstitute vor dem Umzug rechtzeitig über Ihren Wohnungswechsel. Meist genügt ein formloses Schreiben mit der Mitteilung Ihrer neuen Adresse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, inwieweit der Versicherungsschutz Ihrer Hausratsversicherung für die Dauer des Umzuges auf die neue Wohnung übergeht und ob während des Umzuges der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht. Für die neue Wohnung muss der Versicherungsschutz angepasst werden. In manchen Gebieten ist es empfehlenswert, eine Feuer- und/oder Hochwasserversicherung abzuschließen.
  • Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements
    Teilen Sie den zuständigen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen rechtzeitig Ihre Adressänderung mit oder kündigen Sie Ihr Abonnement.

Freigabevermerk

12.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg