Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wohngemeinschaften

Um eine Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich, wenn in einer Wohnung mehrere Personen leben, die sich in der Regel die Kosten für die Wohnung teilen. Zum Beispiel bezahlt jeder die Miete pro Quadratmeter für sein Zimmer. Die Kosten für gemeinsam benutzte Räume wie beispielsweise Küche oder Bad werden unter allen aufgeteilt.

Wohngemeinschaften sind besonders bei Studierenden beliebt.

Beim Mietvertrag für Wohngemeinschaften gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Einer der WG-Bewohner gilt als Hauptmieter und nimmt die anderen als Untermieter in die Wohnung auf.
    In diesem Fall muss der Hauptmieter aber mit dem Vermieter vereinbaren, dass er Untermieter in die Wohnung aufnehmen darf. Gibt es nur einen Hauptmieter und ein Untermieter bezahlt seinen Anteil an der Miete nicht, haftet der Hauptmieter für den fehlenden Teil. Der Hauptmieter haftet dem Vermieter gegenüber auch für Schäden, die die Untermieter verursacht haben. Sollte der Hauptmieter seinen Mietvertrag kündigen, kann es sein, dass auch die anderen WG-Mitglieder ausziehen müssen, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Mietvertrag auf die Untermieter zu übertragen.
  • Alle WG-Bewohner sind gemeinsam Hauptmieter und haften auch gemeinsam für die volle Wohnungsmiete.
    Bei dieser Vertragsform können nur alle WG-Mitglieder gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Umgekehrt kann auch der Vermieter in diesem Fall nur allen WG-Mitgliedern gemeinsam kündigen, nicht aber einem WG-Mitglied alleine. Um zu vermeiden, dass sich die ganze WG auflösen muss, wenn ein einzelnes Mitglied ausziehen will, sollten Sie mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, dass auch einzelne WG-Mitglieder ein- und ausziehen dürfen.
  • Alle WG-Bewohner schließen mit dem Vermieter eigene Mietverträge ab (z.B. über ein Zimmer und das Recht zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung von Küche und Bad mit den anderen Mietern).
    In diesem Fall haftet jeder Bewohner nur für seinen Anteil an der Wohnungsmiete und kann auch selbstständig kündigen. Der Vermieter kann dann aber auch an einen Nachfolger vermieten, der den anderen Bewohnern nicht gefällt.

Achtung: Eine Untervermietung gegen den Willen des Vermieters oder der Vermieterin kann Grund für eine fristlose Kündigung des Vermieters oder der Vermieterin sein.

Mieter haben aber das Recht, ihre nächsten Angehörigen in die gemietete Wohnung aufzunehmen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Untermiete.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 540 (BGB) Gebrauchsüberlassung an Dritte
  • § 541 (BGB) Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg