Lebenslagen: Bürgerserviceportal Kraichtal

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Funktionell

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeaker
Am Sommerfeld 7
86825 Bad Wörishofen
Deutschland

Phone: +49 8247 906 30 10
Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Ort der Verarbeitung
Das von ReadSpeaker genutzte Rechenzentrum befindet sich in der EU – in Schweden.Die verwendeten Server sind ReadSpeaker eigenene Server. Alle Daten bleiben in der EU.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

gdpr@readspeaker.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Es erfolgt keine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte.
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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen

Filmförderung

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Vorhaben Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen.

Die Filmförderungsanstalt fördert sämtliche Entwicklungsstufen eines Films: vom Drehbuch über die Herstellung bis zur Auswertung des Films im Kino oder auf DVD und Videoplattformen im Internet.

Förderhilfen im Rahmen der sogenannten Projektfilmförderung können dann gewährt werden, wenn die Förderkommission der FFA Ihr Vorhaben für geeignet hält, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.

Neben der Projektfilmförderung gibt es noch die Referenzfilmförderung. Auf diese haben diejenigen Produzenten Anspruch, die in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Filme herstellen konnten. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung in erster Linie nach dem Besucheraufkommen und den Festivalerfolgen bzw. Preisen für zuvor hergestellte Filme, für die ein Produzent eine bestimmte Anzahl an Punkten erwerben kann, die sich auf die Höhe der Referenzfilmförderung auswirken. Das bedeutet, je mehr Zuschauer oder je erfolgreicher ein Film auf Festivals, desto höher die Förderung für ein nachfolgendes Projekt.

Die FFA fördert aber nicht nur die Herstellung der Filme. Auch Drehbuchautoren können für die Erstellung eines erfolgversprechenden Drehbuchs Förderhilfen erhalten.

Daneben wird auch die Auswertung eines Films im Kino und im Online-/DVD-Bereich gefördert. Dazu zählt auch die Digitalisierung von alten Filmen, die sonst nur analog auf Filmrollen oder Videokassetten vorhanden sind.

Nicht zuletzt können auch Kinobetreiber für die Modernisierung ihres Kinos – beispielsweise für eine neue Bestuhlung oder die Erneuerung der Leinwand – Förderhilfen erhalten.

Die umfangreichen allgemeinen Fördervoraussetzungen finden sich im Filmförderungsgesetz (FFG). Dazu kommen in den entsprechenden Kapiteln des FFG geregelte besondere Fördervoraussetzungen in den jeweiligen Förderbereichen.

Zum Nachweis der Fördervoraussetzungen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Antrag des Produzenten eine Bescheinigung oder eine vorläufige Projektbeschreibung über das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen nach §§ 41 ff. FFG aus, die bei Antragstellung vorgelegt wird.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

26.02.2018 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien