In der Übersicht
Anfangsbuchstabe A
Anfangsbuchstabe B
Anfangsbuchstabe E
Anfangsbuchstabe G
Anfangsbuchstabe H
Anfangsbuchstabe M
Anfangsbuchstabe O
Anfangsbuchstabe S
Anfangsbuchstabe V
Anfangsbuchstabe W
Informationen zur Online-Meldebescheinigung
Die online Meldebescheinigung wird mit der eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises, von der antragstellenden Person gestartet.
Für die online Meldebescheinigung fallen keine Gebühren an.
Die Zustellung der online Meldebescheinigung erfolgt über das Postfach des Servicekontos, der antragstellenden Person.
Voraussetzungen für die online Meldebescheinigung sind:
• ein neuer Personalausweis (nPA)
• ein kartenlesefähiges Gerät (Kartenleser oder Smartphone)
• die Anwendung AusweisApp2 (mehr Informationen dazu erhalten Sie hier)
Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass man in der Gemeinde wohnt. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorliegen muss. Diese gibt Auskunft über im Melderegister gespeicherte Daten, wie z. B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Die Meldebescheinigung kann auch weiterhin persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, hier wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro fällig.