Seite drucken
Bürgerserviceportal Kraichtal

In der Übersicht

A B E G H M O S V W

Anfangsbuchstabe A

Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen Ausnahme FeiertagsgesetzAusnahme Feiertagsgesetz

Anfangsbuchstabe B

Anfangsbuchstabe E

Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen Gründung eines PfandleihgewerbesGründung eines Pfandleihgewerbes
Erlaubnis für Versteigerungen beantragen Versteigerung fremder SachenVersteigerung fremder Sachen

Anfangsbuchstabe G

Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen Schaustellung von PersonenSchaustellung von Personen

Anfangsbuchstabe H

Anfangsbuchstabe M

Anfangsbuchstabe O

Anfangsbuchstabe S

Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen Straßensondernutzung beantragenStraßensondernutzung beantragen
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen Aufstellung von Spielgeräten mit GewinnmöglichkeitAufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen Straußwirtschaft anzeigenStraußwirtschaft anzeigen

Anfangsbuchstabe V

Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen Anzeige eines WanderlagersAnzeige eines Wanderlagers

Anfangsbuchstabe W

Informationen zur Online-Meldebescheinigung

Die online Meldebescheinigung wird mit der eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises, von der antragstellenden Person gestartet.
Für die online Meldebescheinigung fallen keine Gebühren an.
Die Zustellung der online Meldebescheinigung erfolgt über das Postfach des Servicekontos, der antragstellenden Person.

Voraussetzungen für die online Meldebescheinigung sind:
•         ein neuer Personalausweis (nPA)
•         ein kartenlesefähiges Gerät (Kartenleser oder Smartphone)
•         die Anwendung AusweisApp2 (mehr Informationen dazu erhalten Sie hier)

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, dass man in der Gemeinde wohnt. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorliegen muss. Diese gibt Auskunft über im Melderegister gespeicherte Daten, wie z. B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Die Meldebescheinigung kann auch weiterhin persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, hier wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro fällig.

http://www.kraichtal-service.de//themen/online-prozesse